Der Verlust eines geliebten Haustiers hinterlässt oft tiefe Spuren. Viele Tierbesitzer möchten ihrem treuen Begleiter eine besondere letzte Ruhestätte bieten. Neben einer Einäscherung ist es eine Möglichkeit, das geliebte Tier im Garten zu begraben. Diese Entscheidung ist oft von emotionalen Beweggründen getragen – schließlich war der eigene Garten für viele Tiere ein Ort der Freiheit, des Spiels und der Geborgenheit. Doch was gilt es zu beachten, wenn Sie Ihr Tier im Garten begraben möchten? In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Informationen zu Voraussetzungen, rechtlichen Vorgaben und alternativen Bestattungsarten.
Wenn Sie Ihr Tier im Garten begraben möchten, sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich erlaubt das österreichische Gesetz die Bestattung im eigenen Garten, jedoch gelten folgende Voraussetzungen:
Das Grundstück muss Ihr Eigentum sein oder Sie benötigen die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Das Tier muss in einer biologisch abbaubaren Hülle begraben werden – z. B. einem Karton oder einem Baumwolltuch.
Die Grabstätte sollte mindestens 1 Meter tief liegen, um andere Tiere und das Grundwasser nicht zu gefährden.
Die Bestattung darf nicht in Wasserschutzgebieten stattfinden.
Informieren Sie bei größeren Tieren zur Sicherheit die zuständige Gemeinde.
Das Tier darf an keiner meldepflichtigen Krankheit verstorben sein.
Diese Vorgaben stellen sicher, dass der Abschied sowohl respektvoll als auch umweltfreundlich gestaltet wird. Wer sein Tier im Garten begraben möchte, sollte sich im Vorfeld bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft erkundigen, ob es zusätzliche lokale Auflagen gibt. Eine gute Vorbereitung ist hier entscheidend, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
Wenn Sie Ihr Tier nicht im Garten begraben können oder möchten, bietet aevum Ihnen verschiedene respektvolle Alternativen. Diese Optionen ermöglichen es, individuell Abschied zu nehmen und die Erinnerung an Ihr Haustier auf liebevolle Weise zu bewahren:
Eine frühe Planung der Bestattung kann emotionalen Stress und Unsicherheiten in einer ohnehin schwierigen Situation vermeiden. Gerade wenn der Tod eines Haustieres absehbar ist, kann eine klare Vorsorge helfen, den Fokus auf den gemeinsamen Abschied zu legen, anstatt sich mit organisatorischen Fragen beschäftigen zu müssen.
Bei einer rechtzeitigen Planung können Sie außerdem persönliche Wünsche genau festlegen, um den Abschied Ihres Haustieres individuell zu gestalten. Mit einer Bestattungsvorsorge bei aevum haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen schriftlich zu hinterlegen und so sicherzustellen, dass der letzte Weg Ihres Tieres genau Ihren Wünschen entspricht – sei es die Einäscherung oder die Entscheidung, Ihr Tier im Garten zu begraben.
Informieren Sie sich über die Vorsorge auf unserer Webseite oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – wir begleiten Sie gerne.
Die Entscheidung, ein Tier im Garten zu begraben, ist sehr individuell und mit vielen Emotionen verbunden. Wer diese Möglichkeit in Betracht zieht, sollte sich im Vorfeld gut informieren und sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für all jene, die andere Wege gehen möchten oder müssen, gibt es einfühlsame Alternativen – von der Einäscherung bis zum Tierfriedhof. Bei aevum stehen wir Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie mit Respekt und Verständnis auf diesem Weg.

Bei einer Einzeleinäscherung wird Ihr verstorbenes Haustier alleine bei uns eingeäschert.

Bei der Sammelkremierung werden mehrere Haustiere gemeinsam (zeitgleich) eingeäschert.

Tragen Sie Ihren Liebling für immer ganz nah bei Ihnen in Form eines individuellen Schmuckstückes.

Mit unserer Vorsorge geben Sie Ihrem geliebten Haustier schon heute die Gewissheit eines würdevollen Abschieds.