Wenn ein geliebtes Tier stirbt, ist der erste Wunsch oft ganz einfach: Es soll in der Nähe bleiben. Viele Tierhalter:innen denken dabei an den eigenen Garten, an den Platz unter dem Baum, an dem der Hund so gern gelegen ist, oder an das Beet, durch das die Katze jeden Morgen gestreift ist.
Gleichzeitig tauchen in diesem Moment viele Fragen auf. Darf man sein Haustier in Österreich begraben? Welche Regeln gelten? Und was, wenn der Garten keine Möglichkeit ist? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen ruhigen Überblick über die Möglichkeiten, damit Sie eine Entscheidung treffen können, die sich für Sie und Ihr Tier richtig anfühlt.
Grundsätzlich sieht das österreichische Tiermaterialiengesetz vor, dass verstorbene Tiere aus hygienischen Gründen an eine dafür zugelassene Stelle übergeben werden. Das kann die Tierkörperverwertung sein, ein Tierfriedhof oder ein Tierkrematorium.
Für Heimtiere wie Hunde, Katzen oder Kleintiere gibt es Ausnahmen. Wie diese konkret aussehen, regeln die einzelnen Bundesländer und teilweise auch die Gemeinden selbst. Deshalb lässt sich die Frage, ob Sie Ihr Haustier begraben dürfen, nicht für ganz Österreich einheitlich beantworten.
Unser Rat: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Gemeindeamt, beim Magistrat oder bei der zuständigen Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt. So sind Sie auf der sicheren Seite und müssen sich später keine Gedanken machen.
Ist das Begraben im Garten in Ihrer Gemeinde erlaubt, gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch in unserem Beitrag Tier im Garten begraben – Was gilt es zu beachten?
So tröstlich der Gedanke an ein Grab im eigenen Garten ist, er ist nicht für jede Situation passend.
Wer in einer Wohnung lebt, zur Miete wohnt oder einen gepachteten Schrebergarten hat, hat diese Möglichkeit meist nicht. Auch öffentliche Flächen, Wälder oder Wiesen sind als Grabstelle nicht erlaubt.
Viele Tierhalter:innen denken außerdem nicht daran, was bei einem Umzug passiert. Das Grab bleibt zurück, und damit oft auch ein Stück der Erinnerung. Hinzu kommt: Wurde das Tier eingeschläfert, können Rückstände des Medikaments im Körper verbleiben. Für Wildtiere, die ein Grab öffnen, kann das gefährlich sein.
All das spricht nicht grundsätzlich gegen ein Grab im Garten. Es lohnt sich aber, diese Punkte in Ruhe mitzudenken.
Für viele Menschen ist ein Tierfriedhof eine schöne Alternative. Er bietet einen geschützten Ort, an den Sie jederzeit zurückkehren können, unabhängig davon, wo Sie gerade wohnen. Das Grab wird gepflegt, und die Umgebung ist bewusst als Ort des Abschieds und der Erinnerung gestaltet.
Mit dem Tierfriedhof Seelenpark bietet aevum einen solchen Ort der Ruhe, an dem Ihr Tier seinen letzten Platz finden kann.
Eine Möglichkeit, die viele Tierhalter:innen zunächst gar nicht kennen: Sie können Ihr Tier einäschern lassen und die Urne anschließend im Garten beisetzen. So bleibt Ihr Tier in Ihrer Nähe, an einem Ort, der Ihnen beiden vertraut war.
Die Beisetzung einer Urne ist hygienisch deutlich unbedenklicher als das Begraben des Tierkörpers. Mit einer verrottbaren Urne kehrt die Asche mit der Zeit auf natürliche Weise zur Erde zurück. Entscheiden Sie sich für eine Urne aus Keramik, Stein oder Holz, kann Ihr Tier bei einem Umzug mit Ihnen gehen.
Bei einer Einzeleinäscherung bei aevum sorgt ein Schamottestein dafür, dass die Asche eindeutig Ihrem Tier zugeordnet ist. Auf Wunsch dokumentieren wir die Einäscherung auch per Video. So haben Sie die Gewissheit, dass Sie wirklich die Asche Ihres Tieres erhalten.
Für Pferde und andere große Tiere gelten strengere Regeln. Ein Begräbnis auf dem eigenen Grundstück ist hier in der Regel nicht möglich.
Damit auch der Abschied von Ihrem Pferd würdevoll gestaltet werden kann, bietet aevum eine Pferdeeinäscherung im eigenen Pferdekrematorium in Baden bei Wien an, auf Wunsch inklusive Abholung.
Ob im Garten, auf einem Tierfriedhof oder als Urne an einem besonderen Platz: Es gibt nicht den einen richtigen Weg, sich von einem geliebten Tier zu verabschieden. Wichtig ist, dass der Abschied zu Ihnen und Ihrem Tier passt, und dass Sie ihn nicht unter Druck entscheiden müssen.
Wenn Sie sich schon heute Gedanken machen möchten, finden Sie bei der Bestattungsvorsorge die Möglichkeit, alles in Ruhe festzulegen. Und wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne mit uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, ganz ohne Druck.
Das Grab sollte mindestens 50 Zentimeter tief sein, damit Wildtiere es nicht öffnen können. Genaue Vorgaben erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Nein. Öffentliche Flächen und fremde Grundstücke sind als Grabstelle nicht erlaubt.
Nehmen Sie sich zuerst einen Moment Zeit. Legen Sie Ihr Tier an einen kühlen Ort auf eine weiche Unterlage. Wir sind telefonisch für Sie da und holen Ihr Tier auf Wunsch über unseren Abholungsservice ab. aevum hat sechs Standorte in Österreich.